Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Fördermittel von Bund und Ländern
In Deutschland werden Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Ausbau erneuerbarer Energien auf breiter Ebene gefördert. Mit dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) hat die Bundesregierung der Förderung nicht nur einen verlässlichen Rahmen gegeben, sondern sorgt auch dafür, dass sich die Energienutzung aus erneuerbaren Ressourcen zukunftssicher neben herkömmlichen Energieträgern etablieren kann.
Und das EEG garantiert Ihnen für jede mit Ihrer Photovoltaik-Anlage erzeugte und in das öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde (kWh) einen Vergütungssatz von derzeit (Stand Januar 2011):
- 28,74 Cent/kWh für Photovoltaik-Dachanlagen bis 30 kWp (gilt i.d.R. bei privaten Photovoltaik-Anlagen)
- 27,33 Cent/kWh für Photovoltaik-Dachanlagen ab 30 kWp
- 25,86 Cent/kWh für Photovoltaik-Anlagen ab 100 kWp
- 21,56 Cent/kWh für Photovoltaik-Anlagen ab 1 Megawatt
- 21,11 Cent/kWh für Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen
- 12,36 Cent/kWh für Photovoltaik-Anlagen bei weniger als 30% Eigennutzung
- 16,74 Cent/kWh für Photovoltaik-Anlagen bei mehr als 30% Eigennutzung
Die Einspeisevergütung wird für die folgenden 20 Jahre zuzüglich der verbleibenden Monate aus dem Jahr der Inbetriebnahme geleistet.
Wenn Sie wissen möchten, welche Fördermittel Sie in Anspruch nehmen können, dann empfehlen wir Ihnen die Fördermittel-Datenbank.
Weitere Informationen zum Thema "Erneuerbare Energien" sowie Auskünfte zur staatlichen Förermittelregelung finden Sie hier.






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